Listbroking für Telefon-Marketing

Listbroking für Telefon-Marketing gilt seit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im September 2009 als ein umstrittenes Thema, weil dem Werbungtreibenden hier Restriktionen auferlegt werden, die den Verbraucher in seinem Recht auf Informationsfreiheit unterstützen sollen.

Telefon-Adressen, die in einer Kampagne eingesetzt werden, benötigen eine explizite und nachweisliche Einverständniserklärung für Telefonanrufe, daher ist das Listbroking in diesem Fall besonderen anforderungen ausgesetzt.

Media!House direct berät Sie jederzeit rechtskonform und nimmt ausschließich Adressen mit Telefon-Opt-In in die Planung auf für Ihre Neukundengewinnung auf.

Gern unterstützen wir Sie mit unserem Listbroking-Know-How in Ihrer Telefon-Marketing-Kampagne Inbound oder Outbound.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Telefon-Marketing-Adressen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches & kostenloses Info-Gespräch:

Volker Zufall
Telefon: 0 52 45 – 8 44 08 77